Förderungen für Ihren Wintergarten in Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld

Energieeffizienter Wohnkomfort mit staatlicher Förderung

Staatliche Förderung für Ihren Wintergarten

Von der Idee zur Förderung

Sanierungsmaßnahmen, die Wohngebäude in energetischer Hinsicht aufwerten, werden mit Zuschüssen und Steuervorteilen gefördert. Auch der Anbau eines Wintergartens zählt zu den förderfähigen Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass durch den Anbau dauerhaft Energiekosten eingespart werden und damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

Der Weg zu Ihrem energieeffizienten Wintergarten

Möglichkeiten für finanzielle Entlastung umfassen Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als Einkommenssteuerbonus. Mit dem BAFA-Zuschuss sparen Sie bis zu 9.000€ bei einem Zuschuss von 15% auf maximal 60.000. Förderfähig sind außerdem Kosten für Baubegleitung und Fachplanung. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden 50% der Kosten übernommen. Nach §35c EStG ist zudem ein Einkommenssteuerbonus von 20% möglich, mit dem Sie maximal 40.000€ einsparen können.

Schritte zur BAFA-Förderung

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) energetische Bauvorhaben an Ein- und Zweifamilienhäusern mit finanziellen Zuschüssen.

Das Verfahren teilt sich in zwei Stufen auf

  1. Antragsstufe: Diese Phase beginnt mit der Antragsstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheids. Mit diesem Bescheid werden die Fördermittel für einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten für den Antragssteller reserviert.
  2. Verwendungsnachweisstufe: In diese Phase fällt die Realisierung der Maßnahme. Nach Abschluss der Maßnahme und Abwicklung der Kosten erstellt der Antragsteller den zugehörigen Verwendungsnachweis im BAFA-Portal. Nach positiver Prüfung wird der Festsetzungsbescheid erstellt und die Fördersumme ausgezahlt.

Ablauf

  1. Einholung von Angeboten / Beauftragung von Fachunternehmen oder des Energieeeffizienz-Experten (EEE)
  2. Antragstellung beim BAFA (www.bafa.de/beg)
  3. Umsetzung der Maßnahme
  4. Einreichen des Verwendungsnachweises / Beauftragung des Fachunternehmens oder des Energieeffizienz-Experten zur Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) / Prüfung des Bearbeitungsstatus des Antrags
  5. Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung der Fördersumme

Einkommenssteuerbonus für Wintergärten

Der Einkommenssteuerbonus richtet sich an Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung selbst bewohnen und an diesem Objekt eine energetische Sanierung vornehmen. Diese Möglichkeit kommt nur dann zum Tragen, wenn die Sanierungskosten nicht bereits anderweitig steuerlich oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt wurden. Das Objekt muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens zehn Jahre alt sein, damit Sie den Steuerbonus erhalten.

Sie können die Sanierungskosten erstmalig in dem Kalenderjahr absetzen, in dem Sie die Sanierungsarbeiten abschließen. Insgesamt ist über drei Jahre verteilt ein Steuerbonus von 20% möglich, maximal können im gesamten Zeitraum 40.000€ von der Steuer abgesetzt werden.

Um zu prüfen, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt, setzen Sie sich bitte mit einem Steuerberater in Verbindung, da wie hier leider keine Steuerberatung bieten können!

FAQ: Alles, was Sie über Förderungen für Wintergärten wissen sollten

Wohnraumerweiterung und Sanierung – was wird gefördert?

Gefördert wird die energetische Sanierung von eigengenutzten Wohngebäuden. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung, wie der Anbau eines Wintergartens. In die Förderung werden alle Maßnahmen eingeschlossen, die für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind, also beispielsweise auch Materialien und Einbaukosten. Zudem müssen einige energetische und bauliche Bedingungen eingehalten werden, damit der Wintergartenanbau für die Förderung berechtigt ist.

Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich!

Welche staatlichen Förderungen stehen zur Verfügung?

Es gibt drei verschiedene Fördermöglichkeiten, mit denen Sie die Kosten für Ihren Wintergarten senken können:

  1. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 15% der Kosten, die sich auf maximal 60.000€ belaufen dürfen. Insgesamt können Sie hier also bis zu 9.000€ sparen.
  2. Mit dem Einkommenssteuerbonus nach §35c EStG können Sie über drei Jahre verteilt 20% der Sanierungskosten sparen. Hier liegt die Obergrenze bei 40.000€.
  3. Von den Kosten für die Baubegleitung werden bis zu 50% übernommen, bei einem maximalen Zuschuss von 2.500€.

Warum ist die Förderung für einen Wintergartenanbau eine gute Entscheidung?

Mit der Förderung können Sie die Kosten für Ihren Wintergarten erheblich senken. Dank der verbesserten Energieeffizienz, die Sie mit dem neuen Wintergarten erreichen, sparen Sie außerdem langfristig Heiz- und Kühlkosten. Insgesamt steigert sich damit der Wert Ihrer Immobilie und Sie profitieren von erhöhtem Komfort und verbesserter Lebensqualität in Ihrem Zuhause.

Nutzen Sie die vielfältigen staatlichen Fördermöglichkeiten, um Ihren Wintergarten zu einem finanziell attraktiven und nachhaltigen Wohnerlebnis zu machen – lassen Sie uns gemeinsam Ihren Traum vom erweiterten Wohnraum verwirklichen!

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und starten Sie gemeinsam mit uns Ihr Projekt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Gerne beraten wir Sie persönlich in der Region Bielefeld zum Thema Staatliche Förderung für Ihren Wintergarten.

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