Service

Wir sind zuverlässig für Sie da

Service und Wartung

Service und Wartung

Wir sind in allen Servicefragen Ihr zuverlässiger Ansprechpartner aus Herzebrock-Clarholz und unterstützen Sie gerne im Bereich Wartung und Reparatur.
Unser Kundendienst ist bestens geschult und steht Ihnen mit den folgenden Serviceleistungen immer gerne zur Seite:

  • Reparaturverglasungen
  • Glasaustausch
  • Wartung Ihrer Fensterbeschläge und Fenstergriffe
  • Einstellarbeiten an Ihren Fenstern
  • Rollladenreparaturen (Rollladengurt, Gurtwickler)
  • Dämmung der Rollladenkästen im Altbau
  • Sicherheitsnachrüstungen / nachträgliche Maßnahmen zur Einbruchhemmung

Tuchaustausch

Ihre Markise ist noch gut in Schuss, lediglich ihr Markisentuch gefällt Ihnen nicht mehr? Das Markisentuch ist stark veraltet oder es passt optisch nicht mehr auf Ihre Terrasse? Kein Problem, als Anbieter von markilux Markisen bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Tuchdesigns mit den unterschiedlichsten Farben und Eigenschaften. Besondere Eigenschaften sind zum Beispiel der selbstreinigende Nano-Effekt, die wärmereflektierenden Aluminiumpartikel mit denen einige Tücher beschichtet sind oder doch die fein gelöcherte Variante für eine bessere Sicht nach außen.

Generell kann bei jedem Modell, ob jung oder alt, das Markisentuch ausgetauscht werden.

Gerne können Sie mit unserem Markisentuchfinder durch die markilux Kollektion stöbern. Sie wollen sich persönlich einen Überblick über unsere Kollektion verschaffen, dann besuchen Sie unseren Schauraum!

Förderungen

Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen von der KFW Bank

Es gibt verschiedene Förderprogramme die die Erneuerung von Wintergärten, Fenstern und Haustüren fördern:

  • 455-B (Zuschuss zur Barrierereduzierung)
  • 455-E (Zuschuss für mehr Einbruchschutz)
  • 430 (Zuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen)

Der Investitionszuschuss beträgt je nach Förderprogramm bis zu 20 % für Einzel- oder Komplettmaßnahmen. Wir beraten Sie gerne und auf Wunsch übernehmen wir für Sie den Antrag.

Montagekosten sind steuerlich absetzbar

Jeder Wohnungseigentümer und Mieter kann satte 20 Prozent der Montagekosten von der Steuer abziehen. Dabei gilt ein Höchstbetrag von maximal 6.000 €, so dass bis zu 1.200 € für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung des Wohnraumes von der Steuer abzugsfähig sind. Sie finden diesen Punkt in der Steuererklärung unter "haushaltsnahe Dienstleistungen" - sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater an!

Jetzt lohnt es sich doppelt, unsere qualifizierten Handwerksbetriebe in Anspruch zu nehmen und sich von den Vorteilen zu überzeugen.

Wofür gibt es den Steuerbonus?

Den Bonus erhalten Sie für alle handwerklichen Tätikgeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Und zwar unabhängig davon, ob es ich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt bzw. um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden.

Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel:

  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Herd, Fernseher, PC)
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen ...
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken oder Heizkörpern
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Maßnahmen der Gartengestaltung, Pflasterarbeiten
  • Kontrollaufwendungen (z.B. Gebühr für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen) sind begünstigt.
  • Handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom oder TV)

Wie bekomme ich den Steuerbonus?

Sie sammeln einfach alle Handwerkerrechnungen mit Zahlungsnachweisen (Überweisungsbeleg, keine Barzahlung) des laufenden Jahres und reichen sie zusammen mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt ein. Ihr 20-prozentiger Steuerbonus wird bis zum Höstbetrag von 1.200 € direkt mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.

Spezialtipps

Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, aber auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z.B. Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer), können Sie zusätzlich den Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte von bis zu 4.000 Euro nutzen (20 Prozent von max. 20.000 Euro, § 35a Abs. 2 EStG).

Bei Wohnungseigentümern und Mietern ist es erforderlich, dass die auf den einzelnen Wohnungseigentümer und Mieter entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie für Handwerkerleistungen in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt oder durch eine Bescheinigung des Verwalters oder Vermieters nachgewiesen werden.

Begünstigt sind:

  • die in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitskosten für die Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten, jeweils inklusive Mehrwertsteuer (Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferte Waren wie z.B. Fliesen, Tapeten, Farbe oder Pflastersteine bleiben außer Ansatz)

Nicht begünstigt sind:

  • Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme
  • Renovierungen von Mietwohnungen, die vom Eigentümer beauftragt werden
  • Arbeitskosten, die direkt im Handwerksbetrieb erbracht werden (z.B. Fensterherstellung in der Werkstatt, nur die Arbeitskosten für den Einbau im Haushalt sind begünstigt)

Weitere Informationen von der KfW:

Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie an, wenn wir Sie individuell beraten dürfen oder vereinbaren Sie einen Termin, wenn unser Kundendienst Sie unterstützen darf. Wir stehen Ihnen für alle Servicefragen und einen umfassenden Servicecheck gerne zur Verfügung.

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